Flächenverbrauch NABU

Flächenverbrauch (Aktuelle Veröffentlichungen v. Nabu u. BUND)

Das 30-Hektar-Ziel: Es bleibt viel zu tun

Nachhaltigkeitsziel: Reduzierung des Flächenverbrauchs

In Deutschland werden tagtäglich rund 70 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht – trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen. Mit weitreichenden Folgen.

Die Ausgaben für wachsende Verkehrs- und Leitungsnetze sind für die Kommunen immer schwerer zu bewältigen, während sich die Abgaben und Gebühren für deren Unterhaltung sich auf immer weniger Einwohner verteilen. Wege zur Schule, zur Arbeit und zum Einkaufen werden länger. Gleichzeitig laufen die Ortskerne Gefahr zu veröden, wenn immer mehr Gebäude leer stehen. Nicht zuletzt werden Natur und Landschaft durch viele Baumaßnahmen unwiederbringlich zerstört, Lebensräume werden immer weiter zerschnitten.

Daher wurde das Ziel der nachhaltigen Flächennutzung in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankert – bis zum Jahr 2020 soll der „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ auf 30 Hektar täglich begrenzt werden. Diese Zielsetzung wurde in der Nationalen Biodiversitätsstrategie von 2007 weiter konkretisiert und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung im Jahr 2013 noch einmal bekräftigt. Auch wenn seit einigen Jahren erste Erfolge bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs erzielt wurden, liegt die Marke von 30 Hektar noch immer in weiter Ferne.

NABU-Projekte zum Thema Flächenverbrauch

Der NABU hat mittlerweile in diversen Projekten zu den Themen Siedlungsentwicklung und Flächeninanspruchnahme gearbeitet. In den Jahren 2009 bis 2012 wurde das REFINA-Projekt „Partnerschaften für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung“ durchgeführt. In dessen Rahmen entwickelte der NABU gemeinsam mit acht Partnerkommunen Kommunikationsstrategien, um den Nutzen einer flächensparsamen, auf Innenentwicklung konzentrierten Siedlungsentwicklung im Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Bürgern zu verankern. Um die Kommunikation zu diesen Themen erfolgreicher zu gestalten, wurden stärker ziel- und adressatenorientierte Methoden erprobt, die ansprechende und leicht verständliche Botschaften vermitteln sollen. Zugleich wurden die Partnerkommunen ermutigt, beim Thema neue Wege zu beschreiten.

Grundlos glücklich!

Auch in der Jugendbildung ist das Thema angekommen. Die NAJU hat in den Jahren 2010 bis 2011 ein Projekt durchgeführt, um junge Erwachsene für die Problematik des Flächenverbrauchs zu sensibilisieren. Im Rahmen des Projektes wurden zunächst Aktionsideen für Jugendliche zusammengetragen. Durch ein Expertentreffen, eine Erprobungsphase von März bis Oktober 2011, sowie im Rahmen eines Jugendmeetings wurden die Aktionsideen und weitere Informationen dann zielgruppengerecht aufbereitet und partizipativ weiterentwickelt. Ein Ergebnis ist die NAJU-Broschüre „Grundlos Glücklich – wie viel Raum brauchst du?“, die als Material für die außerschulische Bildung genutzt werden kann und kostenlos im Naju Shop erhältlich ist.

Durch die Beschäftigung mit dem Thema Flächenverbrauch wurden die Jugendlichen bei der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützt und dazu motiviert, sich auf vielfältige Weise in die Siedlungsentwicklung vor Ort einzumischen.

Ackerfläche wird zu Wohnbauland: Ohne Umweltprüfung?

Gesetzentwurf der Bundesregierung würde verantwortungslosen Flächenverbrauch fördern

Wird das Baugesetzbuch wie geplant geändert, könnten künftig Ackerflächen schnell und unkompliziert in Wohnbauland umgewandelt werden. Mögliche negative Umweltauswirkungen müssten dabei nicht geprüft werden. Der NABU lehnt diese Regelung des Gesetzentwurfs vollständig ab.

  1. Februar 2017 – Im Mittelpunkt der anstehenden Änderung des Baurechts stand eigentlich die Einführung einer neuen Baugebietskategorie. Demnach sollte in „Urbanen Gebieten“ höher und dichter gebaut werden können. Außerdem könnten verschiedene Nutzungsarten, wie etwa Einzelhandel oder Wohnen, leichter gemischt werden. Der NABU sieht hierin eine Möglichkeit, flächensparende Siedlungsentwicklung sicherzustellen und begrüßt daher diese Änderung im Grundsatz.

Nachtrag

Die Änderung des Baugesetzbuches wurde am 9. März 2017 vom Bundestag beschlossen. Mit einer Ausnahme – dem CSU-Umweltpolitiker Josef Göppel – stimmten damit alle Abgeordneten der Koalition auch für den neuen Paragrafen 13b, der die Ausweisung zusätzlicher Wohn-Baugebiete am Siedlungsrand im sogenannten vereinfachten Verfahren ermöglicht.

Kurzfristig wurde jedoch im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine weitere Änderung vorgeschlagen, die der NABU entschieden ablehnt. Danach könnten landwirtschaftliche und unbebaute Flächen am Ortsrand schneller und leichter in Wohnbauland umgewandelt werden. Ob und wie sich das Bauvorhaben auf die Tier- und Pflanzenwelt in der näheren Umgebung auswirkt, bräuchte demnach nicht mehr geprüft werden. Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, wie Ersatzpflanzungen oder Renaturierungen von Flächen, würden ebenfalls entfallen.

30-Hektar-Ziel in weiter Ferne

Ähnliche Ausnahmeregelungen wurden bereits 2007 geschaffen. Diese hatten allerdings ausschließlich das Ziel, innerstädtische Bauvorhaben auf brachgefallenen oder bereits bebauten Flächen zu erleichtern. Ein Verzicht auf Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen bei Bauvorhaben am Ortsrand ist hingegen nicht nachvollziehbar.

Außerdem widerspricht eine leichtfertige Bebauung von Ackerflächen einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und damit auch dem Ziel der Bundesregierung, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern.

Die Ausnahmeregelung soll zwar nur bis zum Ende des Jahres 2019 gelten. Jedoch ist zu befürchten, dass einzelne Gemeinden besonders häufig davon Gebrauch machen werden. Die einzelnen Bauvorhaben können dabei theoretisch eine Fläche von bis zu fünf Hektar einnehmen. Der NABU setzt auf Streichung dieser Regelung im laufenden Gesetzesverfahren.