Jahreshauptversammlung am 13. Januar 2023

Zur Jahreshauptversammlung des Berichtsjahres 2022 am Freitag, 13. Januar 2023 um 20.00 Uhr, in der Gastwirtschaft Zur Krone in Münchholzhausen laden wir ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
  3. Bericht des Vorsitzenden
  4. Bericht des Natur- und Vogelwartes
  5. Bericht des Beauftragten für die Jugendarbeit
  6. Bericht des Kassenwartes
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Neuwahl eines Kassenprüfers
  10. Satzungsänderung (§ 7 Abs. 5 und § 14 Abs. 2 der Satzung)
  11. Neuwahl des Vorstandes
  12. Verschiedenes
  13. Ehrungen verdienter Mitglieder

Zu Punkt 10 der Tagesordnung:
In seiner Sitzung am 3.11.2022 hat der Vorstand beschlossen, eine Änderung des § 7 Abs. 5 und des § 14 Abs. 2 unserer Satzung vorzuschlagen. 

Jetzige Fassung des Absatzes 5 des § 7 der Satzung
Die Ämter des Vorstandes sind Ehrenämter.
Die Vorstandsmitglieder müssen volljährig sein.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis satzungsmäßig ein neuer Vorstand gewählt ist.

Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:
Die Ämter des Vorstandes sind Ehrenämter.
Alle Vorstandsmitglieder müssen volljährig sein.
Es werden im jeweils zweijährigen Rhythmus gewählt:
Der Erste Vorsitzende.
Der Zweite Kassierer.
Der Zweite Schriftführer.
Beisitzer.
Beisitzer.
sowie
Der Zweite Vorsitzende.
Der Erste Kassierer.
Der Erste Schriftführer.
Der Natur- und Vogelwart.
Der Beauftragte für die Jugendarbeit.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre (s. a. § 7 Abs. 4).

Die erstgenannte Gruppe wird aufgrund des neuen Wahlmodus` (1 – 2023) für vier Jahre, die zweite Gruppe wird zunächst für 2 Jahre gewählt.
Danach geht es in den normalen Wahlrhythmus über.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis satzungsmäßig ein neuer Vorstand gewählt ist.
In dieser Satzung wird der Einfachheit halber der männlichen Form verwendet, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Jetzige Fassung des Absatzes 2 des § 14 der Satzung
Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Vereinsziels fällt das gesamte Vermögen des Vereines dem Naturschutz-Zentrum Hessen e. V. mit Sitz in Wetzlar zu. Die
Organisation darf diese Mittel nur für Zwecke des Umwelt- und Naturschutzes verwenden.

Änderungsvorschlag
Der außerordentlichen Mitgliederversammlung obliegt es zu bestimmen, wem in diesem Fall das Vereinsvermögen zukommt. Es   muss sich um eine / n gemeinnützige Organisation  / Verein
handeln. Das zufallende Vermögen muss für Umwelt / Naturschutzzwecke im Lahn-Dill-Kreis verwandt werden.

Text: Dieter Gerwin