Die Planung der Stadt Wetzlar des Industrie- und Gewerbegebiets Münchholzhausen-Dutenhofen –
Vorbemerkungen:
Wir legen Wert darauf deutlich zu machen, dass wir nicht generell gegen die Ausweisung von Gewerbegebieten sind. Jede Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland ist u.a. auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zur Finanzierung ihres Haushalts angewiesen und Unternehmen benötigen einen Standort für die Realisierung ihres Betriebszwecks.
Andererseits ist festzustellen, dass sich die Ausweisung neuer Gewerbegebiete automatisch mit den Zielen des Naturschutzes in einem natürlichen Konflikt befindet. Dieser Konflikt lässt sich in vielen Fällen mildern oder beseitigen, wenn einige wichtige rechtliche Kriterien bei der Planung beachtet werden.
An erster Stelle ist die Hessische Verfassung zu beachten. Dort heißt es seit der Novellierung im Jahr 1991 im Artikel 26a: „Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.“
Das heißt, dass bei allen politischen Entscheidungen auch auf der Ebene der Kommunen dieser Schutz als Staatsziel umzusetzen ist. In der Volksabstimmung vom 28.10.18 ist die vorgeschlagene Änderung vom Wähler mehrheitlich befürwortet worden. Daher sind die Gemeinden noch stärker zur Beachtung dieser Vorschrift verpflichtet.
Der novellierte Landesentwicklungsplan Hessen 2017/2018 bietet eine Reihe von Orientierungsvorgaben, welche die Interessen der Wirtschaft, die Umweltinteressen sowie die Interessen der Bürger und der Kommune gleichermaßen berücksichtigt. Der Landesentwicklungsplan Hessen beinhaltet den rechtlichen Orientierungsrahmen für alle kommunalen Planungen im Bereich Wohnungsbau, Straßenbau und Gewerbeflächen.
Beispielsweise wird darin formuliert, dass ‚das Flächenangebot für Gewerbeflächen durch Nutzung von Reserveflächen, Aufwertung sowie ggf. Verdichtung der Bebauung und der Umnutzung bereits bebauter Flächen verbessert werden (soll). Bevor für neue Flächen im Außenbereich Bebauungspläne entwickelt werden, soll ein Flächennachweis über die Innenentwicklungspotenziale durch die Gemeinden erstellt werden‘… ‚Bei allen Planungen zur Ansiedlung von Gewerbe und Industrie ist auf eine sparsame Inanspruchnahme von Flächen und eine möglichst geringe zusätzliche Versiegelung hinzuwirken‘.
Ein Argument aus dem Jahr 2019 überlagert alle folgenden: In Anbetracht der globalen Klimaänderung und der negativen Folgen, die alle Menschen in ihrem persönlichen Erfahrungsumfeld registrieren können, kommt es auf jeden Quadratmeter unversiegelten Boden an. Dies ist sinngemäß eine Äußerung der Hessischen Umweltministerin , Priska Hinz, vom Sommer 2019. Ihre Einschätzung ist aufgrund der vorliegenden Fakten überzeugend.
Unsere Argumente gegen die Planung des Industrie- und Gewerbegebiets
- Das Industrie- und Gewerbegebiet Mün.-Nord bedroht Mensch und Natur
- Offene Naturfläche muss geschützt werden. Die für das Industrie- und Gewerbegebiet ‚Münchholzhausen Nord‘ vorgesehene Fläche ist ein wichtiges Stück Natur. Sie ist kein ausgewiesenes ‚Naturschutzgebiet‘. Sie ist dennoch eine Fläche, die aus mehreren Gründen schützenswert ist, bzw. geschützt werden muss.
Aus Sicht des Naturschutzes lässt sich feststellen, dass diese Fläche der Lebensraum von Vögeln und Tieren und Pflanzen (z.T. geschützt) ist. Gerade in der warmen Jahreszeit kann man sich von der Vielfalt von Tieren und Pflanzen in diesem Bereich beeindrucken lassen. Dazu gehören Feldlerche (Vogel des Jahres 2019), Goldammer, auch Krähen und Greifvögel, wie Bussard, Habicht, Turmfalke, Rotmilan. Auch Graureiher und Weißstörche aus der Lahnaue sind häufige Gäste. In den benachbarten Ackerflächen gibt es noch Rebhühner – eine der letzten Populationen in Deutschland (!).
Der Naturschutz-Wert kann allerdings leicht um ein vielfaches gesteigert werden, wenn auf die jährliche intensive Düngung durch Landwirte verzichtet würde.
Der Boden ist in seiner Grundbeschaffenheit sehr mager. Aus diesem Grund wurde in den zurückliegenden Jahrhunderten dort vorwiegend Lein angebaut, die Grundlage für die Herstellung von Flachs (Leinen). Dies beweisen historische Unterlagen.
Wir, die Bürger von Münchholzhausen und Dutenhofen, haben einen großen Nutzen von der unbebauten Fläche. Vom Waldrand hat man einen weiten Blick über die Landschaft nach Süden und nach Osten bis zum Vogelsberg (s. unten).
Am späten Abend und frühen Morgen nutzen Rehe diese Fläche als Nahrungsquelle. Außerdem lassen sich im Randbereich Zauneidechse und verschiedene selten anzutreffende Wiesenkräuter und –Blumen finden. Fledermäuse können in der Abenddämmerung bei ihrer Jagd nach Fluginsekten beobachtet werden. Dies sind nur einige Beispiele.
Hinzu kommt, dass diese Fläche ein wichtiger Einflussfaktor für das ortsnahe Klima darstellt (s.u.). Die unbebaute Naturfläche sorgt für die positive Beeinflussung des Klimas in Münchholzhausen.
- Ein hervorragendes Areal für die Förderung der Artenvielfalt
Die Wetzlarer Neue Zeitung hat im Monat August 2017 darüber berichtet, dass der Magistrat (Umweltamt) mehr für die Erhaltung der Artenvielfalt tun will.
Die vom geplanten Industrie- und Gewerbegebiet bedrohte Fläche würde sich im besonderen Maße für die Ausweisung einer naturnahen Fläche eignen, auf der die Artenvielfalt im Bereich Flora und Fauna im Wetzlarer Stadtgebiet mit geringem Aufwand optimal gefördert werden könnte.
Der Boden ist nach Aussage eines Experten (Bodengutachter) ausgesprochen mager, so dass sich bei Verzicht von Düngung nach kurzer Zeit eine große Vielfalt an Wildkräutern entfalten könnte. Dadurch wäre insbesondere die Artenvielfalt der Fauna sehr begünstigt.
Auf dieser Fläche könnte folglich die Stadt Wetzlar beweisen, dass die Förderung der Artenvielfalt nicht nur ein Lippenbekenntnis ist.
1.3 Einhundert Fußballfelder Natur pro Tag werden vernichtet
Jeden Tag wird in Deutschland eine Natur-Fläche von ca. 100 (einhundert) Fußballfeldern zerstört/umgewandelt, und zwar in Baugebiete, Verkehrsflächen usw. Der Magistrat der Stadt Wetzlar leistet seinen Beitrag zur Beschleunigung der fatalen Entwicklung. Eine Wahrnehmung des gravierenden Problems ist bis heute weder beim Magistrat noch bei der großen Mehrheit der Stadtverordneten (einschl. Grüne!) zu erkennen.
1.4 Die Agenda 21 verbietet die Verschwendung von naturnahen Flächen Im Jahr 2002 hat die Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse der ‚Agenda 21‘-Arbeit verabschiedet und damit als verbindliche Orientierungsgrundlage für die Wetzlarer Stadtpolitik festgelegt. Darin ist auch beschlossen worden, dass „ …die Umwandlung naturnaher Flächen in … Gewerbegebiete … auf ein unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren…“ ist. Dieser Beschluss ist maßgeblich durch den verstorbenen Wetzlarer FDP-Politiker Dr. Werner Brans und den Gießener Wissenschaftler, Prof. Dr. Clausnitzer, in dem zuständigen Umwelt-Ausschuss formuliert worden. Wenn dieser Beschluss der Stadtverordneten nicht aufgehoben wurde – davon gehen wir aus -, dann ist dieser auch heute noch für den Magistrat in seinen Entscheidungen als Rahmenbedingung verbindlich. Der Beschluss entspricht den Vorgaben des Landesentwicklungsplans.
- Die Zersiedelung der Landschaft Es ist unverantwortlich, dass bei der Planung eines Gewerbegebiets die Verdichtung der Bebauung und der Verknüpfung mit schon vorhandener Bebauung zu wenig ernsthaft betrieben wird. Dagegen wird die Zersiedelung der Landschaft weiter vorangetrieben. Die Errichtung des geplanten Gewerbegebiets am Dorlarer Wald würde genau diese fatale Entwicklung verstärken: Ein Baugebiet in einem kostbaren Naturbereich – unmittelbar am Waldrand – faktisch eine neue Siedlung als Insel, weil keine Anbindung an den Ort erfolgt.
Ein intaktes ökologisches System benötigt Landschaft, die nicht durch menschliche Eingriffe zerrissen/unterbrochen wird. Das Baugebiet müsste – wenn überhaupt – in die Nähe der Ortsbebauung geplant werden. Das Areal eignet sich eher für Ausgleichsflächen oder für die Aufforstung, um den Brennholzbedarf der Wetzlarer Bürger in Zukunft besser abdecken zu können oder als ökologisch bewirtschaftete Weidefläche. Sie wäre hervorragend geeignet zur Förderung der Artenvielfalt und Stärkung der Insektenpopulation.
- Jede offene Fläche (auch landwirtschaftliche-) muss geschützt werden Eine unbebaute Naturfläche ist nicht nur dann wertvoll, wenn sie unter Naturschutz gestellt ist oder wenn dort schützenswerte Pflanzen oder Tiere zu finden sind. (Motto: Was wächst denn da überhaupt Schützenswertes?) Jede unbebaute Fläche ist kostbar. Sie hat eine große Bedeutung für das Gleichgewicht in der Natur und folglich für uns Menschen (s.oben).
- Schutz des Grundwasserspiegels Unbebaute Naturfläche ist für die Sicherung des Grundwasserpegels von eminenter Bedeutung. Nicht allein deshalb drängen die Kommunen die Bürger, auf die Versiegelung des Bodens zu verzichten. Grundstückseigentümer werden für jeden Quadratmeter versiegelte oder überbaute Fläche durch Gebühren finanziell bestraft. Bei der Ausweisung von Baugebieten wird eine widersprüchliche Botschaft erkennbar: Es wird einerseits in Kauf genommen, dass der Grundwasserspiegel sinkt. Andererseits hat die Stadt die Gelegenheit, über die von den angesiedelten Firmen erhobene Gebühr für Niederschlagswasser ihre Einnahmen zu vermehren.
Wir haben aktuell herausgefunden, dass dieses Areal in früheren Zeiten offizielles Wasserschutzgebiet war und werden recherchieren, warum dies jetzt nicht mehr der Fall ist. Nach Expertenauskunft ist der Boden extrem wasserdurchlässig, so dass der Regen leicht durch die dünne obere Erd- in die steinige Unterschicht dringen kann und auf einer undurchlässigen Schicht abgeleitet wird. Bei Starkregen garantiert demzufolge dieses Areal einen hervorragenden Hochwasserschutz, der bei Bodenversiegelung automatisch wegfallen würde.
Mittlerweile warnen ‚Wasserwissenschaftler‘ vor dem häufigen Auftreten von Starkregen-Situationen in Deutschland und fordern die Kommunen auf, mehr für dieVorsorge bei den Hauseigentümern zu tun. Die mehrfachen Überschwemmungen im
Raum Fulda und Nordhessen sind ein deutliches Zeichen der gestiegenen Gefahr (Mai 2018). Diese extremen kurzfristigen Niederschläge dringen leider nicht bis zum Grundwasser, sondern fließen überwiegend in Bächen und Flüssen ab, mit der Folge von lokalen Überschwemmungen.
- Offene Flächen und Wälder als CO2-Speicher
Offene Flächen (Böden) sind ein natürlicher CO2-Speicher. Weitere Versiegelung bedeutet eine Verhinderung der Speichermöglichkeit des Klimagases.
Nach dem langen, heißen und regenarmen Sommer 2018 zeigt das Jahr 2019 einen ähnlichen Verlauf. Es ist sichtbar geworden, dass viele Fichten in unseren Wäldern aufgrund des Wassermangels in 2018 abgestorben sind. Unser zuständiger Revierförster wies darauf hin, dass jetzt auch die Buchen unter einem enormen Stress stehen.
Wissenschaftler haben vorgeschlagen, dass die Hauptsache des Klimawandels – die Zunahme der CO2-Konzentration in der Atmosphäre – u.a. auch durch eine Ausweitung der Wälder bekämpft werden sollte. Dafür werden Flächen gebraucht.
- Naturschutz ist Menschenschutz Naturschutz ist kein Selbstzweck. Naturschutz ist Menschenschutz. Die Berichte über ein massives Insektensterben mit der Gefährdung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten (= Lebensmittel) zeigen dies deutlich auf (s. Presseberichte WNZ und überregionale Medien im Oktober 2017).
Albert Einstein soll gesagt haben, dass nach dem kompletten Verschwinden der Bienen nach weiteren 4 Jahren auch der Mensch nicht mehr existieren kann. Wenngleich der exakte zeitliche Prozess wissenschaftlich nicht geführt wurde, ist die Bedrohung der menschlichen Existenz durchaus nachvollziehbar und plausibel.
Es geht um die Sicherung der Ernährungsgrundlagen. Nur eine intakte Natur ermöglicht das Leben (Überleben) von uns Menschen im ökologischen System (siehe auch die Bedrohungen durch Klimawandel > extreme Wetterereignisse, z.B. lange Trockenphasen mit Ernteausfällen, lange heftige Regenfälle mit Überschwemmungen, Orkane, Tornados, Waldbrände usw.)
- Stärkung der Landwirtschaft Ortsnahe landwirtschaftlich genutzte Flächen müssen erhalten werden, sowohl für den Anbau an Nahrungsmitteln als auch für die Tierhaltung. Die Flächen der noch vorhandenen Landwirtschaft werden zunehmend verringert. Den noch aktiven landwirtschaftlichen Betrieben wird die Existenzgrundlage entzogen. Der Verlust an Fläche würde durch notwendige Ausgleichsflächen zudem einen noch höheren Verlust landwirtschaftlicher Fläche nach sich ziehen (mind. 2-fach = Ausgleichsfaktor), da Ausgleichsflächen grundsätzlich aus landwirtschaftlicher Fläche entnommen werden.
- Wildkorridore
Das geplante Industrie- und Gewerbegebiet zerstört durch seine flächenmäßige Ausdehnung von der Autobahn A 45 bis an den Ortsrand von Dutenhofen einen wichtigen Korridor für den Lebensraum der Tierwelt, insbes. des Rehwildes. Die Folge wird sein, dass die Tiere ihre bisherige Lebensweise nicht mehr aufrechterhalten können. Der Lebensraum wird abgeschnitten oder von den Tieren nur mit großer Gefahr behauptet. Letztlich entsteht ein durch menschliche Bauwerke umzäunter ‚Wildpark‘, der von der Autobahn A 45, der B 49 im Lahntal und den Wetzlarer Ortsteilen Münchholzhausen und Dutenhofen plus dem geplanten Gewerbegebiet geprägt ist. Sehr wichtig: Wildkorridore sichern für Wildtiere den genetischen Austausch. Dieser Korridor würde zwischen Münchholzhausen und Dutenhofen vernichtet. Die Gefahren: Inzucht bei den Tieren oder gar Aussterben/Wegbleiben wegen eines zu kleinen isolierten Lebensraumes. (s. auch WNZ vom 12.1.2018, S. 16 –‚Straßen fördern Inzucht‘)
Wir danken dem kürzlich verstorbenen Dutenhofener Bürger, Prof. Dr. Erwin Kuntz, der uns auf diesen wichtigen Zusammenhang hingewiesen hatte.
- Das Problem mit den Ausgleichsflächen
Bei der Vernichtung von Naturfläche durch Umwandlung in Bau- und Verkehrsflächen müssen gemäß rechtlicher Vorgaben sogenannte Ausgleichsflächen geschaffen werden. Dabei werden Alternativflächen ausgewählt und diese beispielsweise durch Bepflanzung mit Bäumen ‚aufgewertet‘. Es ist faktisch der Versuch, zerstörte Naturfläche durch die Bepflanzung von bereits vorhandener Fläche ökologisch wertvoller zu machen. Eine effektive Neuschaffung von Naturfläche ist dies natürlich nicht. Der Schaden, der durch den Verlust naturnaher Fläche und Bodenversiegelung geschieht, kann nur minimal ausgeglichen werden. Eine solche Maßnahme gehört eher in die Kategorie ‚Schildbürgerstreich‘, Selbsttäuschung oder Gewissensberuhigung. - Der Magistrat widerspricht sich beim Beschluss ‚Baugebiet Schattenlänge‘
In der Genehmigung des Baugebiets Schattenlänge verlangt der Magistrat zum Ausgleich einen besonderen Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Genau das Gegenteil praktiziert der Magistrat nun beim ‚Gewerbegebiet Nord‘. Wieder soll landwirtschaftliche Fläche vernichtet werden.
- Allgemeine Gründe, die dagegen sprechen
- Der Wert von offener Landschaft im Bewusstsein der Politik Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik vermittelt oft den Eindruck, dass unbebaute Naturfläche grundsätzlich keinen besonderen Wert hat. Nur bei Vorhandensein geschützter Pflanzen und Tiere existieren rechtliche Hindernisse für die großzügige Umwandlung der Flächen in Bauflächen, Verkehrsflächen usw. Das ökologische Bewusstsein bei den verantwortlichen Politikern und Verwaltungs-Fachleuten muss sich gravierend verbessern.
2.2 Das Problem mit den Gewerbesteuern (1)
Der Automatismus, der lautet: „mehr Gewerbeflächen bringen mehr Gewerbesteuer-Einnahmen“, funktioniert auch aus folgendem Grund nicht (mehr). In Deutschland gibt es mittlerweile ein zu großes Angebot an Gewerbeflächen. Ein Wissenschaftler hat berechnet, dass in Deutschland das aktuelle Angebot an Gewerbeflächen für die nächsten 35 Jahre ausreicht. Die Folge ist auch in Nachbargemeinden (siehe Lützellinden!) sichtbar: Bereitgestellte Gewerbeflächen liegen brach, sie werden nicht gebraucht, sie lassen sich nur schwer vermarkten.
- Das Problem mit den Gewerbesteuern (2) Die Ansiedlung von international aufgestellten Unternehmen birgt die Gefahr, dass die Erwartungen an ein hohes Gewerbesteuer-Aufkommen sehr enttäuscht werden. Die für die Berechnung der Gewerbesteuer maßgeblichen Betriebsergebnisse (Gewinne) werden so gestaltet, dass sie in einen Staat gelenkt werden, wo die niedrigsten Steuersätze vorhanden sind. Es ist zu befürchten, dass dies bei der Ansiedlung von Ikea in Wetzlar zu einer großen Enttäuschung bei den verantwortlichen Kommunalpolitikern führt.
Man muss also genau prüfen, ob die Unternehmung, der ein Grundstück verkauft wird, langfristig zahlungswillig und –fähig ist.
Die Vorstellung des Magistrats, dass die Ansiedlung von Ikea und Leica-Camera einen großen Zuwanderungseffekt an Kaufkraft bewirkt, muss bezweifelt werden. Kunden von Ikea fahren erfahrungsgemäß nach dem Besuch in der Regel wieder direkt nach Hause und lassen sich nicht noch zu weiteren Einkaufsaktionen in Wetzlarer Geschäften bewegen. Dieses Konsumentenverhalten kann sich der Wetzlarer Magistrat auch von anderen Ikea-Standorten bestätigen lassen.
Eine intelligente Kommunalpolitik hätte diese Ansiedlung verhindern müssen.
- Verdrängung von etablierten Betrieben durch Neuansiedlungen Die Neu-Ansiedlung bestimmter Betriebe stellt für bereits ansässige Unternehmen einen großen Wettbewerbsnachteil dar. Beispiel Ikea: Vorhandene Möbelhändler werden unter dem Wettbewerbsdruck leiden. Möglicherweise drohen Geschäftsschließungen und damit Arbeitsplatzverluste und per Saldo geringere Gewerbesteuer-Einnahmen.
- Die Wirkung auf das Arbeitsplatz-Angebot Die Ansiedlung von Gewerbe bedeutet nicht zwangsläufig eine Vermehrung des Arbeitsplatz-Angebotes. Betriebe, die sich neu ansiedeln, verlassen häufig bisherige Standorte und nehmen ihre Arbeitnehmer von dort mit (siehe die Umsiedlung von Leica-Camera von Solms nach Wetzlar). Es findet häufig nur eine Verlagerung der Arbeitsplätze statt. Dies ist vom Magistrat am 21.6.2018 in der Bürgerversammlung in Büblingshausen so bestätigt worden. Bei den Betrieben, die Interesse an der Ansiedlung angemeldet hätten, stammten allein 33 Betriebe aus dem Wetzlarer Stadtgebiet.
Besonders bei der sich abzeichnenden Entwicklung hin zur ‚Industrie 4.0‘ ist insbes. bei Standortverlagerung von Industriebetrieben zu befürchten, dass das Arbeitsplatz-Angebot nicht vermehrt, sondern durch Rationalisierungsmaßnahmen verringert wird.
- Flächensparende Bauausführung bei neuen Betrieben Die Bauausführung im Gewerbegebiet muss raumsparend Es hat den Anschein, dass die Architekten von neu ansiedelnden Firmen keine Überlegungen anstellen, wie der Platzbedarf minimiert werden kann. Auch die Bau-Genehmigungsbehörde setzt keine Beschränkungen im Bebauungsplan fest. Den Eindruck kann man z.B. bei Leica-Camera gewinnen, wo in unverantwortlicher Weise sehr großzügig Landschaft verbaut worden ist. Architektonische Kreativität muss die Begrenztheit des Faktors Boden berücksichtigen. Ein historisches Vorbild kann man bei dem alten Leitz-Bau in der Kernstadt (neues Rathaus) erkennen. Hier wurde vor vielen Jahrzehnten in die Höhe gebaut und viel Platz gespart. Wenn man kaum zusätzliche Gewerbeflächen anbieten kann (so der Magistrat), dann darf knappe Fläche nicht verschwendet werden.
- Nutzung von Industriebrachen Bevor neue Naturflächen vernichtet werden, müssen unbedingt alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, alte Gewerbeflächen, die brach liegen, zu reaktivieren. Auch alternative Flächen in bereits bebauten Ortslagen müssen geprüft werden. Auch dies ist eine Planungsbedingung die im ‚Agenda-Beschluss‘ festgelegt wurde.
- Notwendigkeit einer soliden Haushaltspolitik Konjunkturelle Einbrüche bei den Gewerbesteuer-Einnahmen (OB Wagner 2016 beim Heringsessen der SPD in Münchholzhausen – im Vorjahr noch ausgeglichener Haushalt) dürfen nicht zwangsläufig zu panikartigem Aktionismus bei der Neu-Ausweisung von Gewerbegebieten führen. Der Magistrat ist gefordert, solche kurz- bis mittelfristigen finanziellen Engpässe abzufedern. Die Abhängigkeit von ‚großen‘ Steuerzahlern ist ein grundsätzliches Risiko.
- Hohe Infrastrukturkosten für das geplante Gewerbegebiet Die Bereitstellung des Gewerbegebiets Münchholzhausen Nord würde hohe Kosten für notwendige Infrastrukturmaßnahmen verursachen. Die vom Ortsrand Münchholzhausen entfernte Lage macht die Anbindung an das Stromnetz sowie an die Wasserversorgung und –Entsorgung sehr teuer. Es ist zu befürchten, dass selbst in Münchholzhausen entsprechende Folge-Investitionen (z.B. Ausbau des Abwassersystems) notwendig werden, die ihrerseits den Stadt-Etat und damit den Steuerzahler belasten.
- Das Gewerbegebiet erzeugt ein Verkehrschaos
Die Belastung durch den Autoverkehr im Bereich des BAB-Anschlusses ‚Wetzlar-Süd‘ ist bereits jetzt zu bestimmten Zeiten sehr hoch. Insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs jeweils morgens stauen sich die Autos in Richtung Wetzlar auf einer langen Strecke. Auch der abendliche Rückfluss belastet die Straßenkreuzung um den BAB-Anschluss so stark, dass es für die Autofahrer, die aus Münchholzhausen auf die Landesstraße einbiegen wollen, mit sehr langen Wartezeiten und riskanten Einbiege-Manövern verbunden ist. Dies würde sich durch das geplante Gewerbegebiet mit Sicherheit massiv verstärken.
Infolgedessen wären weitere aufwändige Verkehrsstrukturmaßnahmen (Ampeln, Kreisverkehr, zusätzliche Straßenanbindungen) unvermeidlich, die wiederum den Steuerzahler belasten.
- Auswirkungen auf Münchholzhausen
- Münchholzhausen ist bereits heute von vielen ‚Bauwerken‘ umzingelt: Die Autobahn A 45 im Westen, der Regionalflugplatz im Süden, nach Osten gibt es mittlerweile nur einen verringerten Streifen landwirtschaftlich genutzte Fläche bis zum Ortsrand von Dutenhofen. Es existiert auch seit vielen Jahren auf der ‚Rüsterschneise‘ Richtung Dorlar ein Modellflugplatz mit z.T. sehr lauten Flugmodellen. Der Aufenthalt in der Nähe ist bei Flugbetrieb gefährlich, wie die Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt haben.
Mit dem geplanten Gewerbegebiet im Norden wäre die Umzingelung vollendet.
- In Münchholzhausen würde nach unserer Auffassung das wichtigste
Nah-Erholungsgebiet zerstört und abgeschnitten. Viele Münchholzhäuser Bürger und Bewohner anderer Stadtteile nutzen diesen wertvollen Landschaftsteil für den erholsamen Aufenthalt in der Natur.
- Die Lebensqualität in Münchholzhausen würde sich weiter verschlechtern, wenn die Erreichbarkeit der Natur (= Naherholungsgebiet) verhindert wird.
- Es besteht die Gefahr, dass der Wert von Wohneigentum sinkt, wenn wegen der sinkenden Lebensqualität Bewohner abwandern oder sich nicht in Münchholzhausen niederlassen wollen. Einzelfälle sind bereits bekannt.
- Die Luftqualität in Münchholzhausen ist durch die Nähe zur Autobahn A 45 relativ schlecht. Die Abgasemissionen der Lkws und Pkws a. in Form von Feinstaub gefährden seit vielen Jahren die Gesundheit der Bürger. Eine Ärztin, die früher in Münchholzhausen niedergelassen war, hat einen hohen Anteil an Kindern mit Pseudokrupp diagnostiziert.
Da es nicht ausgeschlossen ist, dass auch von einem neuen Industrie- und Gewerbegebiet Emissionen verschiedener Ausprägung erzeugt werden, ist eine verstärkte Gesundheitsgefährdung der Bürger nicht auszuschließen.
Solange die Kommunen einen Großteil der Einnahmen durch Gewerbesteuern abdecken müssen, ist von ihnen eine intelligente Politik gefordert, die bei der Ausweisung von neuen Baugebieten ein hohes Maß an Interesse für die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts erkennen lässt.
Der Umweltschutz und die Interessen der Bürger müssen mindestens den gleichen Stellenwert bei der Planung erhalten wie Steuer- und Wirtschaftsinteressen.
Das Industrie- und Gewerbegebiet ‚Münchholzhausen-Dutenhofen‘ darf nicht realisiert werden!