Eine erfreuliche Anzahl an Bürgerinnen und Bürger von Münchholzhausen und Dutenhofen trafen sich am von der Stadt Wetzlar geplanten Gewerbegebiet Nord und machten zum wiederholten Male ihrem Unmut Luft.
Streng genommen verstoßen die Kommunalpolitiker, die gegen den Willen vieler Bürgerinnen und Bürger der zwei betroffenen Orte massiv gegen bestehende Gesetze. Denn bereits nach dem alten Gesetzestextes des Artikel 26a der Hessischen Verfassung steht unter „Staatsziel Umweltschutz folgender Text: „Die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden“
Dieser Text hatte der Hessische Landtag am 24.Mai 2018 in seiner Sitzung geändert, bzw. ergänzt.
Neuer Text: Artikel 26a: Staatsziele verpflichten den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung und dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten.
Artikel 26b: Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.
Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.
Den ausführlichen Bericht der Zeitschrift „Der neue Landbote“ lesen Sie bitte HIER